Talente- und Sportförderung

Du bist Mitglied im ADAC und betreibst erfolgreich aktiven Motorsport in einem unserer sächsischen ADAC Ortsclubs? Du möchtest gern den nächsten Schritt gehen und benötigst dabei die Unterstützung eines professionellen Teams? Dann bewirb Dich jetzt für die Talenteförderung des ADAC Sachsen. Unsere Sportförderung baut auf die Talenteförderung auf. Sie ist für erfolgreiche sächsische ADAC Motorsportler welche bereits Erfolge eingefahren haben und sich aus Altersgründen nicht mehr für eine Talenteförderung in Frage kommen.

Der ADAC Sachsen kann nur unterstützend tätig sein. Auch ohne diese Unterstützung muss der Sportler seinen Sport ausüben können, denn...

...Motorsport ist Sport! Motorsportler müssen nicht nur reaktionsschnell sondern auch fit sein.
...Motorsport ist zeitaufwendig! Motorsportler die vorankommen möchten, müssen ihre Prioritäten setzen wollen und können. Jugendliche benötigen dabei unbedingt die volle Unterstützung ihrer Eltern und sollten ihre berufliche bzw. schulische Ausbildung souverän im Griff haben.
...Motorsport ist kostenaufwendig! Motorsportler benötigen eigene finanzielle Mittel und Sponsoren, ohne geht leider in vielen Fällen nichts voran.
...Motorsport hat Regeln! Motorsportler verhalten sich sportlich fair, haben ein vorbildhaftes Auftreten und halten sich an Regeln.
...Motorsport ist umfangreich! Motorsportler müssen ein stimmiges Gesamtkonzept inkl. Finanzierungsplan haben.
  • persönliche Mitgliedschaft im ADAC (muss auf Lizenzantrag angegeben werden)
  • persönliche Mitgliedschaft in einem sächsischen ADAC Ortsclub
  • Hauptwohnsitz in Sachsen
  • nicht älter als 21 Jahre zum 1. Januar des Sportjahres (Motorrad- und Kartsport)
  • nicht älter als 23 Jahre zum 1. Januar des Sportjahres (Automobilsport)
  • Frist zur Antragsabgabe: 31. Dezember des Vorjahres

In einer Vorauswahl werden die Antragsteller durch die Sportkommission des ADAC Sachsen eingestuft und in allen sportlichen Bereichen bewertet. Nach der Auswahl geeigneter Fördersportler werden mit diesen Fördervereinbarungen abgeschlossen. Die Talenteförderung kann auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgelegt werden. In Abhängigkeit von den jeweiligen Fortschritten und Ergebnissen in den Meisterschaften, wird die Talentefördervereinbarung jährlich bis zum vereinbarten Förderende verlängert. Antragsteller, welche die Altersbegrenzungen nicht erfüllen, können in die einjährige Sportförderung aufgenommen werden.

In den Fördervereinbarungen können verschiedene Maßnahmen definiert werden:

  • Individuelle Betreuung
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Fitness- und Infoseminare
  • Finanzielle Unterstützung
  • Sondertrainings

Bei Fragen zur Talente- und Sportförderung wenden Sie sich bitte an den Beauftragten innerhalb unserer Sportkommission, welcher für die jeweilige Disziplin zuständig ist.